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Steuerkanzlei Schlüter, Yblagger & Günther GbR
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Die Steuerkanzlei Schlüter, Yblagger & Günther GbR
Unternehmensnachfolgeberatung Altdorf bei Landshut
Steueroptimierte Unternehmensnachfolge für Unternehmer in Landshut und überregional
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr Unternehmen in die nächste Generation zu übergeben? Oder haben Sie vor, Ihr mühsam aufgebautes Lebenswerk zu verkaufen?
Stellen Sie sich die Frage, ob Ihr Nachfolger der Richtige und schon bereit ist, die volle Verantwortung alleine zu übernehmen, welche Vorstellungen er hat und wie können seine und Ihre Interessen miteinander verbunden werden?
Mit welchen steuerlichen Belastungen für Unternehmen und Unternehmer ist zu rechnen und wie können Steuern durch gemeinsame Gestaltungen reduziert werden?
Ist Ihre persönliche finanzielle Versorgung nach der Übergabe sichergestellt?
Steueroptimierte Unternehmensnachfolge für Steuerberater
Sie sind Steuerberater und Ihre Kanzlei nimmt Sie derart in Anspruch, dass Sie keine Zeit für die Beratung einer Unternehmensnachfolge haben, bei welcher Spezialkenntnisse nötig sind?
Das immer komplexer werdende Thema der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist Ihnen neben dem Berufsalltag zu viel?
Wenn bei Ihrer Mandantschaft Unternehmensübergaben anstehen, bieten wir Ihnen unter Abschluss einer Mandatsschutzklausel an, Sie hierbei kollegial zu unterstützen. Ob anonym im Hintergrund oder als Kooperationspartner nach außen, wir freuen uns auf eine kollegiale Zusammenarbeit.
Was bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen folgendes an:
- Wir ermitteln in Abstimmung mit Ihnen und/Ihrem Berater die voraussichtliche Steuerbelastung, damit Sie und Ihr Nachfolger die komplexe Situation richtig einschätzen können
- Wir erarbeiten für Sie mögliche Konzepte und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf, um die Steuerbelastung bestmöglich zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgung des Übergebers sicherzustellen
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Um Ihnen ein Bild über mögliche Steuergestaltungen zu vermitteln, zeigen wir Ihnen gerne einige Beispiele auf:
- Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchvorbehalt
- Mehrfache Nutzung der persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre unter nahen Angehörigen
- Umwandlung von Unternehmensstrukturen (z.B. Abspaltung, Verschmelzung), um bessere Voraussetzungen für eine Übertragung auf mehrere Familienmitglieder zu ermöglichen
- Kettenschenkungen insbesondere um die Freibeträge zwischen Eltern und Kindern besser auszunutzen
- Nutzung der Güterstandsschaukel (Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft) zur besseren Übertragung von Vermögenswerten unter nahen Angehörigen
- Steuerfreie Übertragung des Familienheims
- Generationensprung (Übertragung auf Enkelkinder)
- Schaffung von Teileigentum bei Mehrfamilienhäusern zur besseren Steuerung der Übergabe auf einzelne Personen
- Parzellierung von Grundstücken (Grundstücksteilung) zur Optimierung der Übergabe
- Kombination von Schenkungen und Verkauf Ihrer Firmenanteile zur optimalen Übergabe (Nutzung von Steuerfreibeträgen und Begünstigung durch gesonderten Steuersatz bei Betriebsverkauf)
- Adoption des potentiellen Übernehmers
- Präventive Verminderung der Verwaltungsvermögensquote, um Verschonungsabschläge maximal nutzen zu können
Zusätzliches Leistungsspektrum
Neben der reinen steuerlichen Gestaltung stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten Sie gerne bei Verhandlungen mit Banken, optimieren mit unseren Kooperationspartnern die zivilrechtliche Gestaltung (z.B. durch die Erstellung von Testamenten, Adoption nicht Verwandter potentieller Nachfolger usw.) und nehmen uns individuell Zeit um Ihren Betrieb besser kennenzulernen z.B. durch Betriebsbesichtigungen und die betriebswirtschaftliche Analyse Ihres Unternehmens.
Erarbeiten Sie ein gemeines Konzept mit uns. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Matthias Yblagger
Steuerberater
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
- Affinität für das Steuerrecht bereits im Studium erkannt und durch die zusätzlichen Erfahrungen bei Unternehmensübergaben zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) weiterentwickelt